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von Leena  am 19.09.2018, 22:44 Uhr

Das liest sich in ausländischen Medien aber ganz anders...

Ich würde empfehlen, Du fängst mal mit Art. 33 GG an, machst mit §§ 60 ff. BBG weiter und arbeitest Dich dann fort.

Wenn Dir als Betroffenem meine "Verwaltungsakte" nicht gefallen, kannst Du gerne klagen. "Widerspruch" bei einer "übergeordneten Behörde" würde Dir nicht helfen. Ist gesetzlich so geregelt. Möchtest Du da auch §§ zum Nachlesen?

 
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