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von DecafLofat  am 26.11.2014, 13:41 Uhr

Auch in Deutschland haftet der Katzeninhaber für seinen Freigänger

huch? ja, mag sein. sicher vorbeugend weil gleich die beschimpfungen kommen dass ich ja nur ein schlechter mensch sein kann wenn ich katzen (augenscheinlich) nicht mag.
ich hatte die freude der katzendiskussion hier im aktuell auch schon mal, weil ich als gartenbesitzerin von einer freigängerkatze der nachbarschaft nicht verschont bleibe und mich das gehörig nervt, weil ich meine kinder draußen eigentlich gern barfuß laufen lassen WÜRDE ohne dass ich vorher tretminen entfernen muss.
und da wurde mir obiges so sinngemäß unterstellt, das wohl der katze über alles, jawoll!

 
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