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Geschrieben von Pamo am 26.11.2014, 13:07 Uhr

Auch in Deutschland haftet der Katzeninhaber für seinen Freigänger

Ja, das mag sein. Aber in Deutschland darf man eine Katze unbeaufsichtigt frei rumlaufen lassen und zwar auch außerhalb des eigenen Grundstücks. Und man darf auch eine Fremdkatze, die im eigenen Garten sitzt nicht einfach bspw. mit einer Falle einfangen usw.

 
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