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von DecafLofat  am 26.11.2014, 13:25 Uhr

Auch in Deutschland haftet der Katzeninhaber für seinen Freigänger

sorry aber die militanten katzenfreunde gehen mir gehörig auf den sack.
wenn ich meine kinder frei rumlaufen lassen würde, habe ich dennoch die aufsichtspflicht (anders bei katzen - ich weiß). WENN dann aber was passiert, dann habe ich SELBST die verantwortung dafür - man muß halt auf seine sachen (im weitesten sinne... tiere sind ja sachen...) acht geben.

wem das nicht passt, katze im haus lassen. oder erst gar keine katze anschaffen, im haus halten ist nämlich tierquälerei.

aber pamo und fredda sind im strang, da haben alle mit ähnlicher denke wie ich ohnehin verloren.
aber: spart euch eure gegenargumente, ich bin grad nur mal kurz reingestolpert und werde der diskussion wohl mangels interesse nicht weiter folgen.

 
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