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Geschrieben von Ev71 am 04.08.2014, 22:14 Uhr

was soll denn das?

Schau bitte noch mal in deinen (schriftlichen) Vertrag.
Wenn du einen 45 Stunden Platz hast, dann kannst du deine Tochter auch den ganzen Tag dort lassen.
Das gilt aber nur, wenn du schriftlich hast, dass dein Vertrag auf 45 Stunden geändert wurde. Mündliche Zusagen der verstorbenen Leitung zählen nicht.
Für die möglichen Abholzeiten musst du dann noch im Konzept oder einfach bei den Öffnungs- und Abholzeiten nachsehen. Auf diese hast du dich mit Unterschrift unter dem Betreuungsvertrag eingelassen.
Steht dort, abgeholt werden kann von eins bis halb zwei und dann wieder von vier bis halb fünf (oder so), dann kannst du eher nicht sagen, mach ich aber einfach anders. Kann ich mir aber nicht vorstellen.
Womit wird das denn begründet?
Bei uns in der Einrichtung hättest du übrigens auch keine Chance auf einen Ganztagsplatz gehabt. Der wird nach Punktesystem vergeben, da diese Plätze nur begrenzt zur Verfügung stehen und sehr begehrt sind. Ev.

 
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