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Geschrieben von Tine1 am 09.04.2013, 18:13 Uhr

@Fuchsina

warum so unfreundlich?
ach, bestimmt weil niemand eine Ahnung hat außer dir, insbesondere was die Verteidigung der Menschenrechte angeht, stimmts?

(2) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft ist darüber hinaus auch bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig.

§ 2 Abs. 1 Nr. 8: [...]den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

Und dass jeder generell mit all seinem Eigentum uneingeschränkt machen darf was er will, dem wirst doch noch nicht einmal du zustimmen können. Rein juristisch gibt es aber nun mal gewisse Einschränkungen. Ob die Einschränkungen nun weit genug oder bereits zu weit gehen, ist eine moralische, bzw. Interessens-Frage. Aber hier sind die Positionen zwischen uns klar und müssen nicht näher diskutiert werden, da sinnlos. In einer Partei werden wir uns wohl kaum begegnen...

So, nun aber wirklich Schluss von meiner Seite.

 
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