Die Geburt

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Geschrieben von Fichtenwald am 09.03.2018, 9:20 Uhr

@Fichtenwald

@ Silke

Dass es bei einem absoluten Not KS, wo die Patientin nur bedingt Einwilligungsfähig ist keine Unterschrift bedarf, glaube ich. Allerdings bezieht sich dies nur auf dem absoluten Ausnahmefall und nicht auf alle Kaiserschnitte, die vielleicht angebracht sind. Nur weil die Frau Wehen hat, heißt es nicht gleich, sie ist nicht mehr klar im Kopf, da muss schon mehr sein.

Und nicht bei jedem Not KS ist die Mutter in Gefahr und nicht bei jedem besteht die Gefahr einer Ruptur.

Selbst wenn die Frau in solch einer Situation nicht einwilligungsfähig ist, besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Frau schon vorher während der Schwangerschaft unterschriebt Kaiserschnitt unter keinen Umständen auch nicht im größten Notfall und dann darf die auch in solch einer Situation nicht gemacht werden.

 
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