Die Geburt

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Geschrieben von Sille74 am 08.03.2018, 13:27 Uhr

Gewalt in der Geburtshilfe

An den von Dir genannten, in der Tat sehr unschönen Erlebnissen Deiner Freundinnen würde das tollste Gesetz nichts ändern, also daran, dass vor Gericht wenig Aussicht auf Erfolg bestehen würde, denn das sind alles Fragen des Beweises. Was man im zivilrechtlichen Bereich machen könnte, ist eine Beweislastumkehr oder zumindest eine Erleichterung des Beweises, was ja im Medizinrecht vereits schon so ist. Da besteht dann aber in der Tat die Gefahr, dass nur noch wenige sich getrauen, diesen Job zu machen, dass Versicherungen unglaublich teuer werden etc. (diese Entwicklung sieht man ja jetzt schon ...).

Zum Thema Physiologie vs. Fehlersuche: auch da ist die Frage, von wem diese Entwicklung hin zur Fehlersuche ausgeht ...

 
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