Die Geburt

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Geschrieben von Silke Westerhausen,St.Anna Hospital am 09.03.2018, 8:17 Uhr

@Fichtenwald

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nocheinmal: die Praxis sieht zum Glück anders aus - kein Geburtshelfer lässt tatenlos ein Kind versterben!Beim Not-KS bedarf es keiner Unterschrift,da die Frau Wehen hat und bedingt einwilligungsfähig ist.

Das weiss ich mit der Einweisung,es geht aber um die Fixierung in der Klinik;ohne richterlichen Beschluss darf kein Psychiater einen Patienten fixieren,mit aber schon um ihn zu schützen und so ist es auch bei der Sectio,denn vielleicht muss auch die Frau geschützt werden und nicht ausschließlich das Ungeborene?
Es kann schließlich zur Gebärmutterruptur kommen,wenn keine Sectio gemacht wird....zum Beispiel...

 
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