Die Geburt

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Geschrieben von Sille74 am 09.03.2018, 10:52 Uhr

Gewalt in der Geburtshilfe

Deinen Einwand betr. Versicherungsbeiträge verstehe ich nicht so recht ... Es sind doch vor allem (vermutete) HAFTUNGSfälle, die die BerufsHAFTpflicht in die Höhe treiben. Ansonsten kommen doch die Versicherungen gar nicht ins Spiel. Einen Haftungsfall gibt es aber doch nur dann, wenn die Eltern die Geburtshelfer in Anspruch nehmen wollen für erlittene Schäden. Die Versicherungen sind dann aber doch nicht Kläger, sondern ggf. Beklagte, wenn sie nicht aufkommen wollen. Gegen wen sollten denn die Versicherungen klagen und aus welchem Grund? Im Bereich Geburtshilfe muss es ja nicht einmal viele Haftungsfälle geben. Schon bei einem einzigen geht es ja unter Umständen, wie Du selbst schreibst, um immense Summen (zu Recht natürlich, wenn ein Fehler gemacht wurde und ein Kind oder auch die Mutter irreparable Schäden davonträgt).

 
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