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Geschrieben von Daffy am 15.12.2016, 14:27 Uhr

@shinead

Hat denn ein geschiedener Vater eine höhere Erwerbsobliegenheit ggü. seinen Kindern als ein verheirateter HartzIV-Bezieher? Sprich - wenn der von Dir oben erwähnte unmotivierte HartzIV-Empfänger vom Jobcenter nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung gebracht werden kann, wieso sollte das Jugendamt stärkere Mittel haben?

 
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