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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 16.12.2016, 11:07 Uhr

Totalverweigerung zählt nicht als Grund.

Ich kenne ein Kind, das der KV mit der Polizei bei der KM abholen ließ. Das hinterließ nicht nur bei der betroffenen KM einen bleibenden Eindruck.

Und ich kenne mehrere Väter, die genau aus dem Grund den Kontakt abgebrochen oder zumindest stark eingeschränkt haben, weil sie die sporadischen Treffen "nach Plan" nicht ausgehalten haben. Ich kann das nachvollziehen, wenn auch nicht verstehen oder gar gutheißen.

Allerdings finde ich nicht, daß der KV dann auch den Unterhalt einstellen darf. Obwohl ich auch da nachvollziehen (wenn auch genausowenig verstehen oder gar gutheißen) kann, daß es schmerzhaft ist, die Existenz der Ex jeden Monat auf dem Kontoauszug nachgewiesen zu haben. Ich glaube, daß das Nichtzahlen von Unterhalt psychologisch sehr häufig genauso ein Streichen der Ex aus dem Leben ist wie das Verweigern des Umgangs.

 
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