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Geschrieben von Mehtab am 16.12.2016, 10:14 Uhr

Viele Mütter enthalten die Kinder den Vätern vor

Hallo,

ja, ich habe das mehrmals im engsten Kreis mitbekommen. Einmal hatte ich sogar noch Briefe ans Jugendamt und ans Gericht geschrieben. Die setzten natürlich eifrig das Umgangsrecht fest. Der Vater hat im übrigen den Unterhalt immer pünktlich bezahlt, die Mutter hat aber das Kind nicht herausgegeben. Sie hat einfach nicht aufgemacht, wenn der Vater das Kind abholen wollte. Einmal brachte sie den Sohn. Er war in der Mitte des Rücksitzes im Auto und durfte nicht aussteigen, obwohl er weinte und zum Vater wollte. Neben dem Kleinen saßen die Brüder der Mutter und haben das Kind nicht aus dem Auto gelassen. Das war dann das Umgangsrecht für den Vater. So ging das über Jahre hinweg. Der eingeschaltete Rechtsanwalt, den übrigens der Vater bezahlen musste, konnte dann auch nichts mehr machen.

Die Mutter saß mit dem Kind beim neuen Freund und arbeitete nicht. Eine Pfändung hätte also keine Aussicht auf Erfolg gehabt, denn der neue Freund hätte das nicht bezahlen müssen. Von einer erhöhten Arbeitspflicht der Mutter habe ich komischweise in den Beiträgen oben so gar nichts gelesen. Gilt die denn nur für den getrennt lebenden Vater?

Im Spiegel war einmal ein Beitrag, dass es mittlerweile einen Verein von Vätern, denen die Kinder entzogen wurden, geben soll. So viele sind das. Man sieht sie nur nicht.

Vielleicht übernimmt der Staat das dann auch gleich noch. Das ist doch das Gegenstück zum nicht bezahlten Unterhalt. Dann können sich alle wieder einmal wundern, was für eine aufgeblähte Staatsverwaltung wir haben und wie kostspielig das ist. Denn mit dem Personal, das die Jugendämter derzeit haben, ist das nicht zu schaffen. Der Staat kann entweder selber massenhaft Juristen und Gerichtsvollzieher einstellen oder die Einklagung des Unterhaltsvorschusses an externe Anwälte geben, die aber natürlich den Sachverhalt viel schlechter kennen, als die Mütter. Wie soll denn das Jugendamt oder ein vom Jugendamt betrauter Anwalt wissen, wo der Kindsvater gerade wohnt und arbeitet. Unsere Meldepflicht gibt es ja auch nur auf dem Papier.

Viele Grüße

Mehtab

 
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