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Geschrieben von shinead am 15.12.2016, 13:45 Uhr

Richtig...

... aber gerne mal wird auf das Einfordern der erhöhten Erwerbsobliegenheit verzichtet. Da wird halt UVG gezahlt, während der Herr KV in einem offiziell erfolglosen eigenen Unternehmen arbeitet oder in Ruhe (sprich ohne großes Eigenbemühen um einen Job) H4 bezieht.

 
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