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Geschrieben von shinead am 15.12.2016, 13:49 Uhr

@Methab

Wenn man mal keine Ahnung hat...

Wenn man den AEs Beratungsscheine für den Kindesunterhalt ausstellen würde, statt sie zur Beistandschaft beim Jugendamt zu nötigen, dann würden die AEs sich bestimmt gerne selbst bemühen. Meist aber scheitert es daran, dass AEs sich den Anwalt aus eigener Tasche nicht leisten können (und eine RSV zahlt das auch nicht).

Dummerweise gibt es eben keinen Beratungsschein, da es ja das Jugendamt gibt, dass die Eintreibungsbemühungen eben häufig nach dem UVG Bescheid einstellt, statt die erhöhte Erwerbsobliegenheit einzufordern und entsprechende Nachweise zu verlangen.

Mein Jugendamt wollte meinen Ex auch in Ruhe lassen. Warum auch immer habe ich einen Schein beim Amtsgericht erhalten. Mit meiner Anwältin ging es dann ganz schnell bis zur Zahlung des Mindestunterhalts.

 
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