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Geschrieben von Steffi528 am 15.12.2016, 14:26 Uhr

und womöglich auch keine PKH???

Ich kann es ja nachvollziehen, das der Unterhalt für die Frau / Mann (gibt es ja eh kaum noch) von der erwachsenen Person selbst irgendwie angegangen werden muss, aber das Kindsunterhalt? da muss es doch ein gesellschaftliches Interesse bestehen, das der Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen bezahlt wird, von da her auch Rechtsbeistandschaft für die Kinder für "lau", das heißt, auch die Anwaltskosten werden von der Gemeinschaft getragen (nach Satz).

Oder bin ich jetzt völlig im falschen Film?

 
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