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Geschrieben von shinead am 15.12.2016, 20:14 Uhr

Hat er

Ich bin kein Rechtsdozent. Ich kann Dir sagen wie es ist.
Das Unterhaltsrecht sieht eben vor, dass der Vater den Barunterhalt zu berappen hat. Unterhalt ist im Gegensatz zu H4 keine Sozialleistung. Es gibt also ganz andere Rechtsgrundlagen.

Wenn dem Vater der Umgang verweigert wird, kann er übrigens auch klagen.

UVG kann übrigens vom zahlungspflichtigen Vater zurückgefordert werden. Schließlich ist es nur ein Vorschuss. H4 kann nur im Missbrauchsfall zurückgefordert werden.

 
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