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von Leena  am 18.03.2024, 19:01 Uhr

wo ist die ramadan beleuchtung?

Ich war nicht dabei und Du warst es sicherlich auch nicht, sofern Du nicht 16 Jahre alt bist oder eine Polizistin am Polizeirevier Ribnitz-Damgarten.

Ob die Handlung des Schulleiters "angemessen" war, kann ich absolut nicht beurteilen, ich kenne das Material schlicht nicht, das er bedenklich fand und zu dem er die Polizei informierte und um Prüfung bat. Dass die Polizei das Material dann prüft, finde ich tatsächlich nicht bedenklich.

Wenn dann jetzt im Internet teilweise von "Polizei stürmt Schule" zu lesen ist und "Stasi-Scheiße", dann finde ich das tatsächlich lächerlich. Und ich finde es auch nicht witzig, wenn irgendwelche Gestalten Hausfriedensbruch begehen und scheinbar patriotische Schlumpf-Plakate vom Dach der Schule baumeln lassen.

Und egal, wie man zur Handlungsweise des Schulleiters stehen mag - ihn öffentlich namentlich zu nennen, sein Foto zu veröffentlichen und in den sozialen Medien zu Aktionen / Gewalttaten gegen ihn aufzurufen, das finde ich absolut inakzeptabel. Und allerunterste Schublade.


POL-HST: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund anlässlich der Berichterstattung über einen Polizeieinsatz am 27.02.2024 an einem Ribnitzer Gymnasium
Nr.5735209 | 14.03.2024 | PP NB | Polizeipräsidium Neubrandenburg
Ribnitz-Damgarten (ots) -

Am 27.02.2024, gegen 09:45 Uhr, erhielt das Polizeirevier Ribnitz-Damgarten den Hinweis von der Schulleitung, einen möglichen strafrechtlich relevanten Sachverhalt zu prüfen. Demnach lägen Informationen vor, wonach eine Schülerin mutmaßlich staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Die Beamten begaben sich zur Schule, nahmen Einsicht in die vorliegenden Informationen in Form einer E-Mail einer Hinweisgeberin und kamen zu dem Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht.

Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Da der Grat zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist, entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der 16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu führen. Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem
Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen wurden. Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie
vor möglichen Anfeindungen zu schützen, die sich aus ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten. Auch gegenüber der Mutter wurde das sensible Thema telefonisch besprochen und der Einsatzanlass umfassend dargelegt. Auch sie zeigte gegenüber der Polizei Verständnis für den Einsatz. Die 16-Jährige ging kurz darauf wieder in den Unterricht, ohne weitere Begleitung. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Polizeieinsatz an dem Gymnasium von anderen Personen öffentlich wahrgenommen wurde.

Gegen 10:20 Uhr war der Einsatz für die Beamten beendet, der in einem Tätigkeitsbericht dokumentiert wurde. Eingesetzt waren an diesem Tag insgesamt zwei uniformierte Beamte und eine Beamtin.

https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=199486&processor=processor.sa.pressemitteilung

 
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