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Geschrieben von DK-Ursel am 28.09.2018, 21:13 Uhr

versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

Hej!

So ganz werde ich daraus auch nicht schlau, wir waren weder dabei noch haben wir die genauen Prozeßakten und somit den genauen Tathergang.
Aber Unterstützung/Aufforderung/Beihilfe ist strafbar.
Kernntnis einer Stratat und nicht-Melden/Verhindern meines Wissens auch.
Wer trommelnd daneben steht, unterstützt eben eine Straftat und weiß von ihr.
Ich kann noch so sehr Sympathie für die Demonstranten haben:
genauso wenig habe ich aber, wenn Polizisten (so) angegriffen werden.

ich hoffe allerdings,d aß die Justiz auf dem rechten Auge nicht blind ist und diejenigen, die applaudierend danebenstehen und somit zu Straftaten von rechts auffordern, wenn Rechte gewalttätig werden, ebenso bestraft.

Gruß Ursel, DK

 
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