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Geschrieben von DK-Ursel am 29.09.2018, 12:40 Uhr

9 Monate ohne Bewährung

Ganz genau, Susanne.
Und so wie jeder beifall klatschen darf zu einem Konzert, zu einer Kundgebung odetr zu einer Rede, darf er es nicht, wenn Häuser angezündet werden, menschen darin (fast) verbrennen und (oder hetzjagden veranstaltet werden.
Das ist, wie Cube genau versucht hat, einmal mehr zu erklären, gleiches recht für alle.
Der Zusammenhang macht die Begründung aus - und genau der war ja auch von der trommlerin (auf der anderen Seite, wenn ich dann bei meiner Hoffnung blibben darf) auch von den Beifallkatschern ja beabsichtigt...
Ich trommele oder klatsche schließlich auch nicht,wenn Einbrecher bei jemandem einsteigen, dem ich gerade alles Schlechte der Welt gönne - oder etwa Ihr, die Ihr den Knall (der Böller u.a.) nicht hört?

Gru0ß Ursel, DK

 
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