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Geschrieben von DK-Ursel am 29.09.2018, 20:46 Uhr

Wenn Menschen andere Menschen zu Straftaten anfeuern,

Vorsicht, Vorsicht, diese Paralle bzw.den Wunsch nach deren Betsrafung habe ich oben bereits geäußert und wurde schon "zur Odnung gerufen"!

Ansonsten ist es eben auch,was ich auch schon oben schrieb und worauf sowohl Cuve als auch Pippilotta rauswollen:
Woir kennen die genauen Umstände nicht und so wird es verkürzt auf Trommeln im walöde.
In Wirklichkeit kann die Frau bereits mehrmals auf Bewährung wegen sowas verurteilt sein - oder wegen anderem?
In Wirklichkeit ist es eben auch und bes. der Landfriedensbruch, der zählt etc.

meine Tochter hatte als Schöffin mal einen einen Fall, wo sich junge Männer zum Prügeln: verabredeten.
Deswegen standen sie hinterher nicht vor Gericht, wohl aber, weil sie dies auf einer öffentlichen Sackgasse fernab jeglicher Zivilisation, aber blöderweise beobachtet von enem, Zeugen, gemacht hatten.

Nichts sieht verkürzt so aus, wie es wirklich war.
Dafür eben steht man auchvor gericht.

Und daß man nicht nach dem Bauchgefühl und dem Rechtsemfpinden des Volkes urteilen soll, dazu mußte neulich doch erst ein Minister zurückrudern, wenn ich mich richtig erinnere.
Gott sei Dank, kann ich da auch nur sagen.

Gruß Ursel, DK

 
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