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Geschrieben von Pippilotti am 29.09.2018, 15:00 Uhr

versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

"Da muss ein Vergewaltiger erst mal schaffen. 9 Monate ohne Bewährung. Da muss er schon viel angestellt haben, so ungefähr."

Das ist dummes populistisches Geschwätz. Wenn jemand einer Vergewaltigung überführt wird ist das Strafmaß deutlich höher. Es muß aber nachgewiesen werden können, das ist oft das Problem.

Hört auf mit diesen verkürzenden Darstellungen, Leute, das schürt nur Empörung. Man muß nicht jedes Urteil gut finden, aber Justiz urteilt nicht nach Bauchgefühl oder Moral, sondern nach rechtlicher Faktenlage.

 
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