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Geschrieben von DK-Ursel am 29.09.2018, 12:36 Uhr

versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

Herrje, Ursel --- wenn von "links" beifälliges/unterstützendes Trommeln zu einer Stratbegehung = Körperverletzung geahndet wird, darf ich wohl erwähnen, daß ich hoffe, daß Beifallklatscher von rechs sebenso bestraft werden, ohne daß Du gleich die altbekannte Hetze anfängst.
Zumal, und DAS füge ich erst jetzt hinzu, es von dieser Seite deutlich mehr gibt.

Das ist ähnlcih wie wenn ich sage, daß ein Kindesmöder aus Essen bitte-danke ebenso bestraft wie ein Kindesmörder aus Bamberg - oder so. Oder der Sympathisant der NBSU eben genauso beobachtet wird der der RAF oder ...

Man wird doch noch Parallelen und Vergleiche herstellen dürfen -- sonst steht ja alles nur noch im luftleeren Raum.
Nichts anderes tust Du ja auch, wenn Du Beifalltrommeln mit Trommeln im Walde gleichsetzt - falls Du es denn tust.
, Und all dies nun, zumal ich Körperverletzung gleich schlimm finde (und daran eigentich wohl auch keinen Zweifel ließ), sei sie von rechts oder links, islamistisch oder einfach nur kriminell bedingt!'
LIES doch mal und abstrahier auch mal ein bißchen, meine Güte!!!

Gruß Ursel, DK

 
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