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Geschrieben von Falbala am 29.09.2018, 17:00 Uhr

Wenn Menschen andere Menschen zu Straftaten anfeuern,

oder diese anfeuern (verbal oder trommelnd), wenn sie welche begehen, sollen auch sie belangt werden.

Oder ist es nicht so schlimm, weil die Opfer Polizisten sind?

Das Urteil wäre hier einstimmig, wenn es um Rechtsradikale ginge, die andere Rechtsradikale beim Schmeißen von Böllern auf Asylantenheime trommelnd anfeuern.

Paradoxe Welt.

 
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