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Geschrieben von ursel am 28.09.2018, 21:01 Uhr

versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

" Das Gericht sah die Straftatbestände des Landfriedensbruchs und der Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an. Das Strafmaß sei schuldangemessen, solle aber auch „generalpräventiven Charakter“ haben und ein Zeichen gegen weitere Straftaten im Hambacher Forst setzen, sagte Richter Peter Königsfeld in der mündlichen Begründung des Urteils.
Die Angeklagte hatte selbst nichts geworfen, aber eine Gruppe von Aktivisten, die Böller auf Bundespolizisten warfen, „trommelnd unterstützt“, so Amtsgerichtsdirektor Joachim Rau. (fun)"

 
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