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Geschrieben von hannahma am 18.09.2016, 21:06 Uhr

Um was geht's hier denn jetzt eigentlich?

...wurde er nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen Schwerem Mißbrauch verurteilt. Begründung: eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn Gewalt angewandt oder angedroht wurde. Bei einem Kind reicht oft ein "nimm ihn in den Mund" - keine Gewalt, keine Vergewaltigung.

Das finde ich unsäglich, darum ging es mir. Völlig egal, wer sowas macht.

Im Übrigen habe ich nicht erwähnt, dass es hier ein Flüchtling war. Stand halt in dem Artikel.

 
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