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von FrauKrause  am 13.05.2014, 8:43 Uhr

Ich würde mir jetzt weiter keinen Kopf darum machen, aber dem Makler

noch eins mitgeben. Ich würde ihm schreiben oder auf AB sprechen, dass Du morgen zur vereinbarten Zeit mit Rechtsanwalt und Gesprächszeugen dort auftauchen wirst, um den entstandenen Anspruch auf das Grundstück geltend zu machen. Der kann ruhig Blut und Wasser schwitzen. Auch wenn Du dann gar nicht kommst... :-)

Selbstverständlich würde ich das dem Bund Deutscher Makler melden, dieses schwarze Schaf. Der muss weg vom Markt!

LG fk

 
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