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von DecafLofat  am 12.05.2014, 21:01 Uhr

sowas nennt man arglistige täuschung

den (pot.) vertragspartner unter vorspiegelung falscher tatsachen dazu zu bekommen das rechtsgeschäft einzugehen....
finger weg, flöckchen. meld den bei der maklervereinigung IVD, das ist nicht koscher was der treibt.

 
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