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Geschrieben von Ellert am 10.10.2018, 18:07 Uhr

ICH LESE ES SO RAUS

Frau X hat ein Sparbuch angelegt auf den Namen eines Kindes
vor der Volljährigkeit hebt sie es aber ab weil sie es nichtmehr möchte für das betroffene Kind oder ?

je nach Sachverhalt könnte ichd ie Frau verstehen
sie hat das geld ansgespart und das Kind würde es verkiffer versaufen oder verspielen...

Rechtens ? Keine Ahnung
Sparkasse darf es rausgeben
aber ob das Kind das einklagen kann wieder zu bekommen ?

dagmar

 
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