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von Leena  am 10.10.2018, 13:38 Uhr

Für mich aktuell - Thema Sparbuch

"Unter 18. darfst Du als Elternteil Geld abheben... ab dem 18. LJ muss eine Vollmacht vorliegen, dass Du Geld abheben darfst."

Klassische Antwort: Kommt darauf an.

Wie gesagt - grundsätzlich, wenn es keine weiteren Klauseln gibt, darf das Kreditinstitut schuldbefreiend an denjenigen auszahlen, der ihm das Sparbuch vorlegt, es muss es aber nicht. Das Kreditinstitut ist damit außen vor - den Rest müssen die Beteiligten unter sich regeln.

 
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