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Geschrieben von desireekk am 10.10.2018, 13:57 Uhr

Wir fassen mal zusammen:

Hallo,

Wir fassen mal zusammen:

- eine dritte Person hat für dein Kind ein Sparbuch auf den Namen des Kindes angelegt. Damit "gehört" alles auf dem Sparbuch dem Kind (egal ob nun volljährig oder nicht)
- die dritte Person zahlt auf das Sparbuch ein = schenkt dem Kind Geld (egal wie oft und regelmäßig, wir reden hier ja nicht über Schenkungssteuer)
- nun hebt die dritte Person das Geld, das verschenkt wurde, wieder ab (bevor das Kind 18 wurde, was aber eigentlich gar nix zur Sache tut

Richtig?

Also:
- die Bank zahlt (darf) bei einem "normalen" Sparbuch an denjenigen aus, der das Sparbuch vorlegt. Die Bank ist also aus der Haftung "raus".
- nun bleibt die Frage: wer hat Anspruch auf das Geld?

Grundsätzlich das Kind, denn das Geld wurde an dieses verschenkt, es gehört ihm also.

Ihr als Eltern (die die Interessen des noch minderj. Kindes vertreten (müssen) ) könnt nun die Herausgabe des Geldes von der dritten Person verlangen, ggf. vor Gericht.

Hilft das?

Gruss

D

 
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