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Geschrieben von Jana287 am 10.10.2018, 11:50 Uhr

Für mich aktuell - Thema Sparbuch

Du darfst bis zu 2000 Euro im Monat abheben, sofern kein Kennwort oä vereinbart wurde und es sich um ein ganz normales Sparbuch handelt. Die Sparkasse darf an den Vorleger des Sparbuchs auszahlen.
Bei uns gibt's gar keine Sparbücher mehr, sondern Kontoauszüge und eine Sparurkunde - da gilt das nicht, da darf nur der Kontoinhaber, Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter verfügen.
Sobald das Kind 18 ist, darf es selbst entscheiden. Die Vollmacht der Eltern erlischt. Das Kind darf sogar Auskunft verlangen, wofür das Geld verwendet wurde - die Eltern dürfen das Geld der Kinder nicht für eigene Zwecke ausgeben.

 
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