Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Jana287 am 10.10.2018, 20:18 Uhr

zum nachlesen

"Anders sieht es aus, wenn ein Kinderkonto ohne das Wissen der Kinder selbst eröffnet wurde. Über das auf diesem Konto angelegte Geld kann der Kontoinhaber dann je nach Wunsch und Willen verfügen, es ist sein Geld, er ist letztendlich derjenige, der das Verfügungsrecht für das Konto hat."

Darauf beziehst Du Dich?
Nur weil das Kind vom Konto nichts weiss, ist noch lange nicht der Sparer Kontoinhaber! Kontoinhaber ist der, der namentlich in der Sparurkunde genannt ist!
Vermutlich geht es hier um den Fall, dass der Sparer auch Kontoinhaber ist und das Konto nicht auf den Namen des Kindes angelegt hat.

Also Oma eröffnet auf ihren Namen ein Sparkonto und denkt sich hier spare ich für den Max, erzählt ihm aber nicht davon. Wenn sie sich dann umentscheidet, darf sie das, weil das Konto auf ihren Namen läuft und Max gar nichts davon wusste.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.