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Geschrieben von Jana287 am 10.10.2018, 20:09 Uhr

Für mich aktuell - Thema Sparbuch

Aber die bereits eingezahlten Beträge sind doch schon geschenkt, gehören also dem Kind. Du darfst Deine Meinung ändern und die Geldgeschenke einstellen, aber nicht bereits Geschenktes zurückholen.
Ohne das Wissen der Eltern bzw des Kindes kannst Du kein Konto anlegen, die Bank verlangt immer eine Geburtsurkunde und die Einwilligung der Sorgeberechtigten bei der Anlage eines Sparbuchs.
Tatsächlich bleibt nur die Alternative, das Konto auf den eigenen Namen anzulegen, Erträge selbst zu versteuern und das Geld dann erst zum gewünschten Zeitpunkt zu schenken.

 
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