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von Leena  am 10.10.2018, 13:44 Uhr

Gesetz

Normalerweise ist die Bank nicht unbedingt verpflichtet:

"Wird eine Urkunde, in welcher der Gläubiger benannt ist, mit der Bestimmung ausgegeben, dass die in der Urkunde versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann, so wird der Schuldner durch die Leistung an den Inhaber der Urkunde befreit. Der Inhaber ist nicht berechtigt, die Leistung zu verlangen."

Sprich: Die Bank kann, muss aber nicht zahlen, und ist im Regelfall nicht verpflichtet, die Legitimität dessen, der sich das Geld auszahlen lassen will, zu überprüfen. Sie KANN aber überprüfen und ggf. die Auszahlung verweigern.

 
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