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von Kinderland  am 10.10.2018, 12:32 Uhr

Für mich aktuell - Thema Sparbuch

Einzahlen kann jeder, der das Sparbuch vorlegt.
Abheben kann nur der Besitzer oder eine zuvangsberechtigte(eingertagene) Person. Auf Geld welches vor dem 18.geb.abgehoben wurde, hat das Kind keinen Anspruch.

 
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