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Geschrieben von cube am 11.10.2018, 9:00 Uhr

Hat das OLG bereits entschieden

Heißt für deinen Frage: ist es im Namen des Kindes angelegt und es hat wirklich nur diese eine Person eingezahlt, kann diese Person über das Geld verfügen/über den Verwendungszweck verfügen.
Zahlen auch andere Personen auch nur hin und wieder (Geburtstag oä.) ein, darf dieses Geld nur für das Kind verwendet werden bzw. mit dessen Einverständnis (je nach Alter).
Ansonsten muss dieses Geld zurück gezahlt werden. Und das Kind wird davon Kenntnis erhalten, da das Sparbuch ab der Volljährigkeit an es selbst übergeht und es die Kontobewegungen einsehen kann.

 
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