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Geschrieben von Tini_79 am 17.11.2018, 21:50 Uhr

Darf der AG Urlaub in Schulferien verbieten ?

„Der Urlaub ist ZUSAMMENHÄNGEND zu gewähren“- d.h. es besteht sehr wohl Anspruch auf drei (oder mehr) Wochen.
Nur wenn betriebliche Belange dagegen sprechen, dann muss mindestens ein Zeitraum von 12 Werktagen (bei 6- Tage- Woche!) gewährt werden.

Und pauschal den Urlaub in den Ferien zu verbieten zumal keine Kollegen dort nehmen möchten, ist ganz sicher nicht korrekt, jedenfalls nicht ohne Begründung.



7 BUrlG:
"(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."

 
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