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Darf der AG Urlaub in Schulferien verbieten ?

Darf der AG Urlaub in Schulferien verbieten ?

Ellert

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Kind Mittel hat den Urlaubsplan abgeben müssen für 2019 - sie wollte zwei Wochen mit der Kleinen wegfliegen da wir nicht können. Zurück kam das Ganze mit der Bemerkung es wäre unzulässig als kinderloser in den ferien urlaub zu bekommen das hätte das DRK so festgelegt. Ausser einem hat aber keiner Schulkinder aus demr Vertretungsbereich und der wollte nicht gleichzeitig. Kann der AG einfach so Urlaubspläne ablehnen nur weil man keine Kinder hat ? Könnte ich verstehen wenn da andere wäre mit schulpflichtigen Kindern die da vorgehen, aber wenn zu der Zeit eh keiner will einfach nein sagen ? Auch wird verboten drei Wochen am Stück zu nehmen egal wann... dagmar


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Ellert

kann nur zu letzterem was sagen. 3 Wochen am Stück muss jedem AN genehmigt werden! Das andere liegt glaube ich am Ermessen des AG.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde Einspruch einlegen und auf die minderjährige, schulpflichtige Schwester und eure Ausnahmesituation mit Ellert verweisen. Es muss konkrete dienstliche Gründe für ein Urlaubsverbot geben. Wäre ja schlimm, wenn ich jetzt in den Ferien keinen Urlaub mehr bekäme. Trini


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Drei Wochen am Stück gibt es hier auch nicht. Urlaubsverbot in den Ferien für kinderlose ist doch ganz normal. Wenn natürlich niemand Kinder hat oder keiner in den Ferien fahren will, dann ist das komisch.


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Warum ist Urlaubssperre für Kinderlose ganz normal? Egal ob im Betrieb Eltern sind, oder nicht. Denn Eltern mit Kindern haben im Umkehrschluss idR keinen 100%igen Anspruch auf Urlaub IN den Ferien. Und wenn du 6 Wochen Urlaub hast, dann hast du Anspruch darauf, die Hälfte ungeteilt in Anspruch zu nehmen.


RR

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo ja darf er https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/darf-der-chef-den-urlaub-ablehnen/ viele Grüße


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von RR

Nein, darf er laut Link in dem genannten Fall nicht!


RR

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

....betriebliche Belange..... wir wissen nicht, wie es damit aussieht! Er muss einem MA mit schulpflichtigem Kind zusagen aber nicht einem MA mit schulpflichtigen Geschwistern. viele Grüße


Tobiasmama

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Einfach ablehnen darf er nicht. Arbeitnehmer mit Kindern haben üblicherweise Vorrang, aber auch das ist soweit ich weiß nicht gesetzlich festgelegt. Im übrigen hat man Anspruch auf 2 Urlaubswochen am Stück als "großen" Urlaub, die meisten Arbeitgeber geben aber 3 Wochen. Ich habe mich vor ca. 2 Jahren darüber beim Betriebsrat informiert, weil wir uns alle unsicher waren. LG Marion


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von RR

Betriebliche Erfordernisse müssen zwingend dagegen sprechen - egal ob mit oder ohne Kinder. Eltern mit Kindern haben idR nur Vorrang, aber keinen gesetzlichen Anspruch, wenn es betrieblich nicht umsetzbar ist.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Tobiasmama

Genauso ist es! Selbst Eltern haben keinen Anspruch auf Urlaub in den Schulferien/Schließzeiten. Der AG soll zwar Rücksicht auf die Belange der AN nehmen, aber wenn betriebliche Belange dagegen sprechen darf er den Urlaub natürlich verwehren.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Alexa1978

https://www.reinelt-arbeitsrecht.de/ich-mochte-urlaub-machen-aber-mein-arbeitgeber-lasst-mich-nicht/ Im angeführten Fall gibt es keine wirklichen Gründe, die gegen den Urlaub sprechen, weil sie die Einzige ist, die zu dem Zeitpunkt Urlaub nehmen möchte. Trini


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von Trini

Mein Beitrag war jetzt ein wenig am TE vorbei und bezog sich auch auf die Antwort von @Ichx4. "Hat keine Kinder" ist natürlich keine Begründung für eine Ablehnung des Urlaubsantrages, sofern der Urlaub den betrieblichen Ablauf nicht stört.


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von Alexa1978

Baumstruktur und Namen vertauscht ... Sorry


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Kommt auf den Job an. Wenn deine Tochter (um die geht es ja) als kinderpflegerin oder Erzieherin in einer Kita mit hort arbeitet, da natürlich. Bei unserem hort ist in den Schulferien auch immer Betreuung für die Kinder, deren Eltern in den Ferien arbeiten müssen. Da ist in der Regel seitens der Erzieher auch Full House, nahezu alle da. Warum will eine 20jhrg in den Schulferien Urlaub nehmen? Da ist wegfahren doch sauteuer. Wenn die Aussage getroffen wurde, würde ich mich an deiner Stelle nicht einmischen, sie muss ihre Probleme selbst angehen, meinst du nicht? Oder wie wirkt es auf dich, objektiv.... die Eltern brauchen ja auch ne geregelte Betreuung in den Schulferien. Seh es doch mal,aus Sicht der Kunden...


Trini

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Wenn doch aber kein anderer in der zeit Urlaub machen will, ist das unverständlich. Und - das Mädel will mit ihrer schulpflichtigen "kleinen" Schwester Urlaub machen, weil die Eltern ein schwerstbehindertes Kind haben. Es gibt auch Omas, die mit ihren Enkeln verreisen wollen (oder sie nur betreuen, weil die eltern nicht so viel Urlaub haben) und noch nicht in Rente sind. Sollen die auch keinen Urlaub mehr bekommen???? Bei uns haben alle Kitas drei Wochen dicht. Da MÜSSEN die Erzieher Urlaub nehmen, auch wenn sie nicht wollen. Trini


Ellert

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Die 25 Jährige wollte mit der 17 Jährigen wegfliegen weil wir keinen Urlaub bekommen zu der Zeit. Und sie ist Erzieher ohne Hort ob jetzt in oder ausserhalb der Ferien Leute Urlaub nehmen ändert an der Betreuungssituation ja nichts- gerüchten nach steht im Tarifvertrag dass ohne schulpflichtige Kinder kein urlaub gewährt werden DARF. Mich ärgert es deswegen weil eben die Kleine nicht weg kann und das bereits das zweite Jahr hintereinander. Ich nehme keinen Urlaub da meine Vertretung noch kleine Kinder hat die andere auch - fände ich unfair denen die Zeit wegzunehmen dagmar


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ob so ein Passus im Tarifvertrag überhaupt seine Gültigkeit hat, vermag ich jetzt nicht zu beurteilen. Aber wenn ich einen Vertrag unterschreibe, dann stimme ich inhaltlich ja eigentlich zu, oder? Gerücht hin oder her. Ich kann den Frust allerdings nachvollziehen und wünsche euch eine gute Lösung dafür! lG, Alexa


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Alexa1978

Sie ärgert sich und gut ist nur sagt mein Bauch dass das so einfach nicht zu verbietren ist. Tarifvertrag - hast Du Deinen durchgelesen vor der Unterschrift unter den Arbeitsavertrag ? Den Vertrag ja logisch aber den Tarifvertrag ? dagmar


Trini

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Den habe ich unten verlinkt. Da hat die Leitung wohl was falsch verstanden. Trini


dhana

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo, die Gerüchte kannst du vergessen - so eine Ungleichbehandlung steht ganz sicher in keinem Tarifvertrag. Was sagt denn der Betriebsrat? Eine Regelung die einseitig jemand benachteiligt wie in dem Fall die Kinderlosen ist sicher nicht rechtskonform. Gruß Dhana


Daffy

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie arbeitet doch in einem Mangelberuf? Was wäre mit Kündigung - Sommer genießen - neuer (oder alter - wenn die dort sehr, sehr nett sind) Job? Mit Erklärung natürlich - sie will ihre Eltern entlasten und Urlaub mit der minderjährigen Schwester machen. Sollte jedem einleuchten.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Daffy

Ich hoffe mal, dass das ironisch gemeint ist....


Daffy

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Warum? Sie ist jung, in dem Bereich wird gesucht, warum soll sie sich schikanieren lassen...


Trini

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Antwort auf Beitrag von Daffy

Wenn sie es geschickt macht, kann sie sich ja schon vorher die Anschlussbeschäftigung sichern. ABER - sie hätte während des Urlaubst keinerlei Einkommen. Insofern doch nicht soooo empfehlenswert. Trini


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Trini

Man kündigt wegen sowas keinen Job vor allem hätte sie ind er zeit ja kein Einkommen. Schliesszeiten hat der Kiga nicht die Kellogein trifft es auch ohne Kinder da hat der Mann Betreibsferien und sie bekommt nicht frei, auch in den zwei Wochen wollte kein anderer. Ist in allen Ferien so, ob Ostern, Herbst oder Sommer wenn der Mann Lehrer ist und keine Kinder vorhanden bekommt die Frau nie mit ihm frei... Darum war ja meine Frage ob sowas zulässig ist dagmar


Trini

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Schau oben unter Link. Ist nicht zulässig. Trini


Trini

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Das ist falsch! Den Tarifvertrag kann man googeln. Urlaub ist Paragraf 31. Da steht nur, dass Mitarbeiter von Heimen und Heimschulen den Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit nehmen müssen. https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/neuer-tarifvertrag-fuer-deutsches-rotes-kreuz_144_368824.html Trini


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Daffy

Jungen Leuten sowas zu raten ist ja wohl echt das letzte. Klar kann sie kündigen, muss dann eben bis zur Anschlussstelle auf Gehalt verzichten, ALG1 bekommt sie natürlich nicht in der Zeit. Und wenn der neue AG nachfragt warum sie bei der alten Stelle gekündigt hat, sollte sie auch ne passende Antwort parat haben, denn so jemanden will ja keiner. Wenn nichtmal Eltern von schulpflichtigen Kindern in den Ferien frei bekommen, warum sollte dann jemand um mit ihrer Schwester Urlaub zu machen, frei bekommen? Dafür sind die Eltern zuständig das zu organisieren. Das Mädel steht einfach mal in der "Rangfolge" weit hinten, wenn es darum geht wer die triftigsten Gründe hat frei zu bekommen. Und das ist auch richtig so!


Daffy

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Antwort auf Beitrag von bellis123

> Das Mädel steht einfach mal in der "Rangfolge" weit hinten Eben nicht, sie steht alleine da mit diesem speziellen Wunsch. Ich geh davon aus, dass man ein bisschen was auf der hohen Kante hat mit Mitte 20 und, jung und ungebunden, Prioritäten frei setzen kann. Wenn ich mich richtig erinnere, ist sie Erzieherin, im Zweifel kriegt sie auch einen Vertrag von September bis Mai, wenn sie möchte. Ich würde mich ärgern über die Sturheit des AG.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Daffy

Wer sagt denn das Eltern nicht frei bekommen ? Die bekämen wenn sie wollten die wollen aber nicht also Sommerferien Vollbesetzung...bis auf zwei Wochen. Da erschliesst sich mir die Logik nicht warum - wenn Eltern nicht frei wollen - kinderlose nicht frei bekommen. An einer Priorität würde meine auch nimals zweifeln nur eben an der Zulässigkeit es grds zu erbieten obwohl betriebliche Gründe nicht dafür sprechen. dagmar


Trini

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Es will niemand Andres Urlaub haben. Trotzdem bekommt sie keinen Urlaub, weil sie kein Schulkind hat. Trini


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Trini

Wir wissen doch nicht welche betrieblichen Gründe dafür sprechen. Kann ja auch sein, dass die Kita andere Kinder des selben Trägers aufnimmt, während deren Kitas zuhaben und demzufolge randvoll ist. Das wird hier häufig so gehandhabt. Rätselraten bringt doch nichts. Sie soll halt nachfragen müssen welche Gründe dagegen sprechen, vielleicht ist sie auch noch in der Probezeit, oder oder oder.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von bellis123

die arbeitet da schon Jahre und die Kitas des Trägers haben alle keine Schliesseiten. Es wäre einfach so und würde im Tarifvertrag stehen, stimmt aber nicht hab ich rausgefunden. Ich mutmasse gerade dass in den anderen Kitas viele Kinder haben uns frei wollen und von dort ggf Erzieher rübergeholt werden ? War bisher aber nie so Ich bin da halt ein typischer Beamter ich würde wissen wollen wo genau das steht und es nicht einfach hinnehmen und mMagenschmerzen und Wut haben wie meine jetzt. So erzieht man ja auch seine Kinder, Das darf man nicht weil... ds ist gefährlich weil... was man versteht akzeptiert man auch eher. dagmar


Dutschess

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Also ich musste das eine Zeitlang auch immer mit hängen und würgen durchboxen. Mein Mann machte Abendschule und da ist Urlaub außerhalb der Ferien nunmal sehr kontraproduktiv, da er 4 Abend / Woche trotzdem hätte zur Schule müssen. Jetzt hatten wir nur einen Kollegen und den Chef der auf die Ferien angeweisen war. Alle anderen hatten große Kinder oder gar keine. Mir wurde es mit 4 Wochen / jahr genehmigt 2 Wochen musste ich außerhalb nehmen. Mittlerweile ist es so, dass ein Kollege mit Kindern dazu kam und jetzt geht es nur noch mit extra Absprache und besondere Anlässe. Ich finde deine Tochter könnte das mal Erklären warum Sie das möchte, vielleicht sagt dann keiner mehr nein. Ich persönlich gönne es den Kinder habern gerne oder den Omas, irgendwann bin ich da auch mal dran.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich unterstelle, dass in den Schulferien WENIGER Kinder im Kindergarten sind, weil viele Familien, die bereits ältere und somit schulpflichtige Kinder haben, doch in den Ferien verreisen wollen / müssen. Ich kann mir vorstellen, dass diese pauschale Regelung getroffen wurde, um Streitigkeiten zu vermeiden. Diese pauschale Regelung ist aber in Eurem Einzelfall Unsinn, weil es keinerlei Streitigkeiten oder Regelungsbedarf gibt! Rechtlich kenne ich mich nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass pauschale Regelungen eher nicht zulässig sind.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hmmm...bei uns ist es so geregelt, das Leute mit (schulpflichtigen) Kindern Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien haben, auf die anderen Ferien nicht. Wobei da dann schon auch in den anderen Ferien Rücksicht genommen wird und oft ist es ja so, das gerade die Leute ohne Kinder gar nicht in den Ferien nehmen wollen. Wenn die Urlaubsquote aber noch nicht ausgeschöpft ist, dann können natürlich auch Kollegen ohne Kinder in den Sommerferien Urlaub nehmen....wenn sie wollen, aber in erster Linie gehen die Kollegen mit Kindern vor. Das kenne ich auch von anderen Firmen und Behörden so. Inwieweit es da gesetzliche Regelungen gibt, weiß ich aber nicht.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ach und Jahresurlaub soll möglichst zusammenhängend genommen werden (das steht sogar auch irgendwo im Gesetz), sind bei uns in der Regel 3 Wochen. In Ausnahmefällen können es auch mal 4 Wochen sein.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

so ist es bei uns auch man nimmt Rücksicht auf Leute mit Kindern aber wenn die nicht wollen können die anderen gehen. Drei Wochen am Stück nehme ich zB selten aber bei uns muss man zumindest einmal am Jahr ( unter der Hand gesagt, zwingen kann einen keiner) zwei Wochen am Stück nehmen weil sonst keine Erholung eintritt dagmar


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich würde die Situation erklären, vielleicht akzeptieren sie es doch.


Ellert

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irgendeine interfamiliäre Lösung wird sich sicher finden aber doof ist es halt schon wenn man plant und es ginge aber von oben eben grundlos nein gesagt wird. Das entscheidet ja nichtmal die Leitung im Kiga, das entscheiden die obendrüber dagmar


ohno

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Hallo Dagmar, DRK = Deutsches Rotes Kreuz oder steht die Abkürzung für was anderes ? Mein Freund arbeitet beim Deutschen RK und bekommt tatsächlich in den Ferien Urlaub, obwohl kinderlos. Bei denen gilt: Wer zuerst kommt... Also kann das ja dann nicht verallgemeinert werden, wahrscheinlich liegt das an der Einstellung Eurer Geschäftsleitung. Bei mir: Sind 4 Kolleginnen in meiner Abteilung, 3 haben schulpflichtige Kinder. Kollegin 4 hat wegen uns eigentlich nie die Chance, in den Ferien Urlaub zu nehmen und hat auch mal bei unseren Arbeitsrechtlern nachgefragt, ob das rechtlich zulässig ist. Ist es nicht, sie kann selbstverständlich in den Ferien Urlaub nehmen. Rein rechtlich. Wenn sie wollte. Thema betriebliche Belange außen vor, geht ja grundsätzlich ums Prinzip. VG ohno


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

DRK ist das rote Kreuz aber mit Haustarifvertrag Im ÖD bei uns ist es nicht zulässig kinderlose zu verweigern offiziell und wir haben auch die Fälle mit älteren die mit dem Mann in Urlaub wollen der Betriebsferien hat. Was ich schon erlebt habe dass Mütter dann erkranken wenn sie nicht frei bekommen dazu sag ich besser nichts. Freiwillig will keiner in der Hochsaison wegfahren und in meinem Bereich klappt das Absprechen auch super - meine Kollegen sind alle nett, man teilt es auf und redet drüber. Ich bin gespannt was die Kollegin macht die mit dem Freund oder Mann 3 Wochen weit wegfliegen wollte und das nun garnicht geht ( er hat Betriebsferien) sie ist noch nicht so lange dabei und ich glaube dass die es nicht so hinnimmt wie meine Gutmütige. dagmar


kügelchen12

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Hmm, bei mir war es so, dass der Urlaub nur in den Ferien genommen werden kann (Schule). Also vertraglich kann sowas schon aus triftigen Gründen festgelegt werden. Bei der Firma meiner Bekannten durfte nicht 3 Wochen genommen werden, weil die Firma Betriebsferien hat und der Urlaub dort genommen werden muss. Aber die Begründung, weil sie kinderlos ist habe ich so noch nie gehört. und da kein Kollege mit Kind zeitgleich Urlaub nehmen will erschließt sich mir der Sinn schonmal gar nicht.


Häsle

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Wird die Urlaubsquote evtl. auf die komplette Einrichtung angerechnet? Das war bei uns vor einigen Jahren so. Von der ganzen Dienststelle durften 25% gleichzeitig im Urlaub sein. Ca. 50% von uns arbeiteten oben im Büro, 50% unten im Außendienst. Wenn die Familienväter oben die Dienststellenquote schon ausgefüllt hatten, blieb für uns unten nix mehr übrig. Das hat sich zum Glück geändert, als unten immer mehr Eltern arbeiteten und Stunk gemacht haben. Jetzt wird innerhalb der Gruppe ausgestritten, wer wann Urlaub bekommt. Rechtlichen Vorrang haben Eltern hier nicht.


Felica

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Man hat weder das recht in der Ferien Urlaub nehmen zu dürfen, noch darf es einseitig verboten werden. Sondern wie und wann Urlaub gewährt werden kann hängt von den betrieblichen belangen ab. 3 Stück Ferien muss kein AG genehmigen, egal warum und weshalb. es gibt kein Anrecht das man 3 Wochen Sommerferien gewährt bekommen muss. Warum müsst ihr beide daheim bleiben wegen der Pflege des anderen Kindes? Warum nicht so planen das ein Elternteil mit dem anderen Kind Urlaub macht, die Schwester dafür daheim unterstützt. Oder man zusätzlich über die Verhinderungspflege Stunden beim Pflegedienst dazu bucht damit der daheim bleibende Elternteil entlastet wird? Was glaubst du wie viele Eltern getrennt Urlaub machen müssen weil sonst die Betreuung auch von gesunden Kindern nicht abgedeckt ist? Jetzt zu sagen der AG von der einen Tochter ist der böse und Schuld daran das das zweite Kind wieder keinen Urlaub machen kann ist ziemlich einfach gedacht. Deine Tochter hat keine Kinder, ihr die Verantwortung dafür zuzuschieben das es nun nicht klappt mit dem Urlaub ist schon echt heftig. Was ihr wo macht wenn ihr nun nach keiner anderen Lösung schaut.


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich würde an Stelle deiner Tochter bei entsprechender Stelle, die zuständig ist (ggf. auch zentral bei der DRK) den Fall schildern (dass es keine anderen gibt, die in der Zeit frei haben wollen, und dass sie mit ihrer schulpflichtigen Schwester verreisen möchte), und hoffen, dass dort auf Grundlage von gesundem Menschenverstand eine Ausnahme von der Regel gemacht wird. Dann ist völlig egal, welche rechtliche Situation besteht - ihr strebt doch wahrscheinlich eh keine Klage an, oder? LG sun


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich frage mich was manche Leute sich Gedanken machen über Dinge die nie zur Debatte standen. Ich wollte wissen ob das zulässig ist und nicht diskutieren wer wann wie Urlaub nimmt bei uns zu Hause. Ich weiss ja nicht wie Deine Kinder sich verstehen - ich finde es toll wenn meine sich so gut verstehen dass sie zusammen Urlaub planen weil sie das eben möchten. Ich fliege mit der Kleinen im Februar nach Dubai mein Mann mit der Mittleren im Aptil zum Tauchen nach Ägypten. wir teilen uns schon genug auf, keine Sorge dagmar


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sun1024

Ich hab den Tarifvertrag heute auch durchgelesen und den Arbeitsvertrag etc da steht NICHTS drin das scheinen rein interne Absprachen zu sein er übergeordneten Ebene. Die Kollegin meiner wird es sicher nicht so hinnehmen und an deren Stelle würde ich mich auch wirklich wehren. Meine können nächstes Jahr noch fliegen nach dem Abi der Kleinen dann wirds ausserhalb eh billiger. Muss mal mit den Kollegen reden die Kinder haben ob noch was frei wäre an Ferienzeit eine Woche Überstunden bekomm ich eh zusammen aber die zwei wären viel lieber zusammen geflogen als mit Vater oder Mutter dann, was ich gut verstehe dagmar


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Deine Worte: Mich ärgert es deswegen weil eben die Kleine nicht weg kann und das bereits das zweite Jahr hintereinander. Ich nehme keinen Urlaub da meine Vertretung noch kleine Kinder hat die andere auch - fände ich unfair denen die Zeit wegzunehmen Also beschwer dich nicht wenn man dich genau so versteht. Wenn du es anders meinst, dann schreib es auch anders. Und mach nicht einen auf sauer weil das Kind ja jetzt wegen dem bösen AG, und nur wegen dem bösen AG, überhaupt nicht in den Urlaub kann. Das die beiden Kinder lieber ohne euch fahren wollen, hast du erst nach meiner Antwort erwähnt, genau wie den Umstand das ihr sehr wohl dann getrennt fahrt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

nie habe ich behauptet dass es an Ellert liegt oder die Karte "ach die arme mit dem behinderten Bruder" ausgespielt. Das liegt daran dass ich auch Kollegen habe die mal Sommerferien machen können oder dürfen darum das die zwei schon lange zusammen planen und jetzt auf einmal plötzlich das Argument der Ferien kommt was bisher nie war die Jahre davor. Bisher war die Ansage sprecht Euch Kollegen ab - jetzt heisst es" egal wie abgesprochen es bekommt keiner ohne Kinder." Wäre das schon vorhersehbar gewesen hätten wir als Eltern ganz anders geplant in der Konsequenz eben dass meine Kollegen sich einschränken müssten - wir haben alles abgesprochen und PLÖTZLICH kommt der AG mit dem Argument darf mich das nicht ärgern ? Nebenbei muss die Mittlere dann ja alleine fliegen was in Einzelbelegung nicht unerheblich teurer ist und wenig Spass macht darum IST ES ZULÄSSIG ja oder nein mehr wollte ich nicht wissen oder unsere Urlaubsplanung diskutieren dagmar


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Ellert

„Der Urlaub ist ZUSAMMENHÄNGEND zu gewähren“- d.h. es besteht sehr wohl Anspruch auf drei (oder mehr) Wochen. Nur wenn betriebliche Belange dagegen sprechen, dann muss mindestens ein Zeitraum von 12 Werktagen (bei 6- Tage- Woche!) gewährt werden. Und pauschal den Urlaub in den Ferien zu verbieten zumal keine Kollegen dort nehmen möchten, ist ganz sicher nicht korrekt, jedenfalls nicht ohne Begründung. 7 BUrlG: "(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."