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von Leena  am 11.09.2013, 18:44 Uhr

Bilanzbuchhalterin...

...ist sie selbständig?

An sich darf man zwar "so" für Angehörige die Steuererklärung machen, aber nur unentgeltlich (§ 6 Nr. 2 StBerG). Ansonsten ist es unerlaubte Hilfe in Steuersachen und KANN sie in Teufels Küche bringen, wenn es irgendwo offiziell bekannt wird.

Ansonsten - je nach Steuererklärung kostet die beim Steuerberater locker sehr viel mehr als 500 Euro, da können auch 500 Euro durchaus ein "Freundschaftspreis" sein. (Ich habe mir früher, als ich angefangen habe, für meine Eltern unentgeltlich die Steuererklärung zu machen, mal ausgerechnet, was ich dafür kassieren dürfte, wenn ich Berater wäre... und mit den Ohren geschlackert. Wobei ein guter Berater sein Geld sicherlich wert ist, keine Frage - bzw. andere Frage.)

 
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