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Geschrieben von shinead am 11.09.2013, 9:03 Uhr

Jetzt mal im Auftrag meiner tochter

Gerade wenn Deine Tochter auf dem Weg ist, selbst Künstlerin zu werden, sollte sie schon bezüglich des Urheberrechts absagen.

Ich weiß nicht, wie das UHR bei Gemälden gestaltet ist, denn einen VanGogh darf man ja auch nachmalen, solange man nicht auch noch die Unterschrift fälscht. Allerdings würde ich schon aus purer Solidarität mit der Auftragsmalerin, die ja von diesen Gemälden lebt, absagen.

Vielleicht nimmt Deine Tochter die Sache mit dem Entgelt zum Anlass mal nachzurechnen, wie viel Geld und Zeit sie in ein solches Bild investiert. Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht mit Wasserfarben und Zeichenblock, sondern mit entsprechenden Qualitätsfarben und Leinwänden arbeitet. Beides hat seinen Preis, das alles muss sie kalkulieren und on-Top ihren Stundenlohn berechnen.
Für Verwandte und Freunde kann man dann auf den Stundenlohn verzichten oder diesen kürzen, der Materialwert muss aber immer drin sein.

 
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