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Geschrieben von Ivette am 14.09.2017, 15:20 Uhr

@ Asia

Dein Beitrag zeigt, dass du viele Themen vermischt und dazu noch unwissend bist.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob der der betreuende Elternteil berufstätig ist oder nicht. Mit den nicht berufstätigen Eltern kenne ich mich auch nicht so wirklich aus.

Sollte der betreuende Elternteil (noch) nicht berufstätig sein oder das eigene Gehalt nicht ausreichen, gibt es eine Aufstockung und evtl. Unterhaltsvorschuss.

Ist der nicht erziehende Elternteil nicht in der Lage den angemessenen Unterhalt zu zahlten, warum auch immer, hier gibt es für diesen eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, so dass möglichst für den Kindesunterhalt keine Steuern verwendet werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, springt vorübergehend die deutsche Solidargemeinschaft ein, was sich dann Unterhaltsvorschuss nennt

Dieser sogenannte Unterhaltsvorschuss ist das eine vorübergehende LEIHGABE des Staats und das zuständige Jugendamt (je nach Kompetenz und Biss) ist in der Pflicht dieses Geld vom nicht erziehenden/zahlungsunfähigen Elternteil zurückzufordern!

Bezüglich der Steuerklasse haben alleinerziehende Berufstätige die Steuerklasse 2. Diese ist ähnlich der Steuerklasse 1 angesiedelt und bringt kaum nennenswerte steuerliche Vorteile.

Grundsätzlich sollten Kiga und Hortplätze besser ausgebaut werden, gerade für Alleinerziehende, denn du möchtest ja sicherlich auch, dass diese besser ins Berufsleben integriert werden. Und ob die Beitragsbemessungsgrenzen für solche Plätze gerechtfertigt ist oder nicht, da jault wohl jeder...Hier in Niedersachsen wird nach dem Gehalt gezahlt und da tut es wohl jedem weh.

Ich persönlich habe noch nie erlebt, dass Alleinerziehende bevorzugt werden, aber nichtsdestotrotz haben sie nun mal die komplizierteren Alltagssituationen. Und wenn die AFD das Familienmodell stärken will, finde ich das gar nicht mal schlecht.

Deine Aussage bezüglich der Erstausstattung kann ich nicht nachvollziehen. Bin kein Hartz4 Experte. Aber grundsätzlich sollte man sollte berufstätige Alleinerziehende und nicht berufstätige Alleinerziehende, so wie berufstätige Familien und nicht berufstätige, nicht über einen Kamm scheren!

 
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