1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Caot am 03.12.2017, 8:28 Uhr

Die Gesetzeslage ist bei Angestellten öffentlicher Ämter ganz klar

....... und all die großzügigen Schenker bringen diese in eine missliche Lage. Wenn vor mir einer freudestrahlend mit einem tollen Geschenk steht, seine Hoffnungen in die Erwiederung der Mühen legt, da bleibt man dann wohl als Lehrer mit aschfahlem Gesicht und herunter hängenden Armen stehen? Schaut bedepperte sein Gegenüber an und erklärt ihm luftringend, dass er es nicht annehmen kann? Habt Ihr Euch Schenker darüber mal Gedanken gemacht?

Vielleicht klärt man die Gesetzeslage mal vorher ab.

Ich glaub, dem Mechaniker, dem Frisör, dem Metzger, dem Schuputzer würde es wohl einfach schon reichen, wenn man höflich ist und eine normale Kommunikation führt, grüßt beim in den Laden kommen, sich verabschiedet, vielleicht den Namen weiß und sich für die Leistung bedankt.

 
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