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Geschrieben von wolke76 am 01.10.2015, 11:21 Uhr

Re

Es muss Einzelfälle geben, in den Widerspruch eingereicht werden darf? Wie willst du die denn ausmachen? Das geht doch gar nicht. Rechtsmittel dürfen nicht beschnitten werden!

Ich verstehe deine Gedanken aber das geht nicht. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Da kann man nicht sagen, der Afghane darf, der Albaner darf nicht widersprechen. Das wäre Willkür.

Man müsste es schaffen, die Widerspruchsverfahren ebenso wie die Erstverfahren in kürzerer Zeit zu bearbeiten. Und schon sind wir wieder amAnfang...

 
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