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Geschrieben von Sille74 am 01.10.2015, 12:30 Uhr

Nee, das geht nicht!

Ist sie denn unwirksam?

Ich weiss, dass es fuer Privatpersonen u.U. recht schwierig sein kann, den Mieter aufgrund der Eigenbedarfskuendigung tatsaechlich herauszubekommen. Und bei einer Gemeinde als Vermieterin wird das wohl nicht anders sein (von daher stellt sich mir schon auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Aktion). Aber unwirksam?

 
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