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Geschrieben von wolke76 am 01.10.2015, 10:39 Uhr

Re

Okay, Widerspruchsverfahren hatte ich nicht auf dem Schirm. Du meinst Ablehnung soll Ablehnung bleiben, ergo umgehende Ausreise. Das ist zu einfach gedacht.

In unserem Rechtssystem ist es nunmal ausdrücklich vorgesehen, dass man Rechtsmittel einlegen kann. Und das Recht haben alle, das kannst du Ausländern nicht verwehren. Klar wird es in vielen Fällen einfach um Zeitschinderei gehen aber das ändert nichts an der Tatsache, dass Widersprüche geprüft und beschieden werden müssen.

 
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