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Geschrieben von Feuerpferdchen am 01.10.2015, 11:07 Uhr

Re

aber ich denke mal, dass die meisten wegen Staatsangehörigkeit/Nichtverfolgung abgelehnt werden und auch bei Widerspruch ändert sich weder die Staatsangehörigkeit noch die Nichtverfolgung. Natürlich muss es auch Einzelfälle geben, wo Widerspruch eingereicht werden darf, aber bei den Zahlen würde ich sagen, jeder widerspricht erstmal. Wenn also niemand abgeschoben wird, der kein Recht hat hier zu sein, dann kann ich verstehen, dass die Bearbeiter nicht gerade übereifrig sind, Neuanträge zu bearbeiten.

 
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