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Geschrieben von lotte_1753 am 01.10.2015, 12:48 Uhr

Nee, das geht nicht!

Meine Schuldrechtsvorlesungen sind etwas her, aber eine Kündigung ist entweder wirksam oder sie ist es nicht. (Als Gestaltungsrecht kann sie ja nicht teilwirksam sein.) Eine juristische Person kann die Wohnung nicht "bewohnen" und damit die Sachverhaltsvoraussetzungen zur Eigenbedarfkündigung nicht erfüllen. Ich habe mir aus Spass mal die Kommentarliteratur angeschaut, und da gibt es keine abweichende Meinung (die es sonst ja eigentlich bei allem gibt). Ergibt sich auch ziemlich klar aus dem Gesetzeswortlaut.

Ich habe immer noch den naiven Glauben, dass der Staat seine Gesetze achten müsse und nicht aus taktischen Überlegungen heraus einfach mal (offensichtlich) unwirksame Kündigungen ausspricht. Für private Parteien mag das ja durchaus ein probates - wenn auch etwas skrupelloses - Mittel sein, um Druck auszuüben (verbunden mit dem Zuckerbrot: aber ich suche die eine neue Wohnung). Für den Staat sehe ich das nicht. Der Zweck heiligt gerade nicht die Mittel.

 
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