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Geschrieben von Reni+Lena am 03.08.2011, 22:57 Uhr

Das stimmt nicht

Meinst du jetzt die Unterhaltsverpflichtung den Kindern gegenüber oder dem Mann gegenüber?

Mein Mann bekommt nichts..würden wir uns wirklich trennen..was jetzt rein fiktiv ist.

Wieso sind die verpflichtungen den Kindern gegenüber nicht vorher berechenbar?

Mir wurde vor einiger Zeit erklärt, dass mein monatliches Einkommen mich berechtigt nicht zu arbeiten sollte es zu einer Trennung kommen.
Da das Einkommen fix ist würde sich daraus auch ein fixer Unterhalt für die Kinder berechnen.
Erben meine Kinder quasi mein monatliches Einkommen freiwillig vor meinem Ableben kann ich nicht gezwungen werden zu arbeiten.
Es würde ein Verwalter eingesetzt der das ganze zu Gunsten der Kinder regelt.

 
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