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Geschrieben von Dreierbande am 03.08.2011, 21:32 Uhr

Re:

Die Eheverträge gelten nicht im Falle dessen, daß der Expartner aufgrund mangelnder Kinderbetreuung nicht ausreichend verdienen könnte und dann aufstockend Sozialleistungen beantragen müßte. In dem Fall kann man trotz Ehevertrag zum Unterhalt heran gezogen werden.

 
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